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LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2018 - L 1 KR 148/17 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2018 - L 1 KR 148/17 (https://dejure.org/2018,86781)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung - Leistungen
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 01.03.2017 - S 18 KR 147/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2018 - L 1 KR 148/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2018 - L 1 KR 148/17
Die hier geltende Festbetragsregelung aufgrund § 36 SGB V ist eine Begrenzung des Anspruches auf eine Hilfsmittelversorgung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 12 Abs. 1 SGB V. Dies rechtfertigt eine entsprechende Begrenzung des Leistungsumfangs, sofern eine ausreichende Versorgung zum Festbetrag nicht unmöglich ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris - Rdnr. 29 ff).Dies wird durch die Vereinbarung von Festbeträgen nicht außer Kraft gesetzt (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, a. a. O. Rdnr. 36).
- BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R
Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2018 - L 1 KR 148/17
Rechtsgrundlage für die Versorgung mit einem Hörgerät ist § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Es besteht ein Anspruch auf Hörhilfen, die erforderlich sind, um u.a. eine Behinderung auszugleichen, soweit dies im Rahmen des Notwendigen und Wirtschaftlichen erforderlich ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - Rdnr. 29 ff).Dasselbe gilt für lediglich ästhetische Vorteile oder dann, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenüber steht (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a.a.O., Rdnr. 34).
- SG Berlin, 07.03.2016 - S 81 KR 76/14
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Antrag auf höherwertiges Hörgerät - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2018 - L 1 KR 148/17
Die Krankenkasse kann sich nicht einerseits die gesamte Verantwortung für die Versorgung auf den Leistungserbringer vertraglich auslagern und den Versicherten allein an diesen verweisen und sich andererseits darauf berufen, die Auskunft des Leistungserbringers, eine medizinische ausreichend und zweckmäßige Versorgung ohne Eigenanteil sei nicht möglich, unzutreffend zu erachten (so bereits Urteil des Senats vom 25. Juli 2018 - L 1 KR 335/17 unter Bezugnahme auf Sozialgericht Berlin, Urteil vom 7. März 2016 - S 81 KR 76/14 - juris - Rdnr. 37 - 40). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - L 1 KR 335/17
Hörgeräteversorgung - Gesetzliche Krankenversicherung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2018 - L 1 KR 148/17
Die Krankenkasse kann sich nicht einerseits die gesamte Verantwortung für die Versorgung auf den Leistungserbringer vertraglich auslagern und den Versicherten allein an diesen verweisen und sich andererseits darauf berufen, die Auskunft des Leistungserbringers, eine medizinische ausreichend und zweckmäßige Versorgung ohne Eigenanteil sei nicht möglich, unzutreffend zu erachten (so bereits Urteil des Senats vom 25. Juli 2018 - L 1 KR 335/17 unter Bezugnahme auf Sozialgericht Berlin…, Urteil vom 7. März 2016 - S 81 KR 76/14 - juris - Rdnr. 37 - 40).